Schallgutachten
Das Schallgutachten ist eine lärmtechnische Untersuchung, die dazu dient, die Schallimmissionen einer lärmintensiven Anlage oder eines Gebäudes zu erfassen und zu beurteilen. Dabei können wir die Lärmauswirkungen auf die Umgebung untersuchen und feststellen, ob Produktionsanlagen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen bzw. Empfehlungen für die Lärmbekämpfung und Schallminderung geben. Das lärmtechnische Gutachten wird schriftlich festgehalten und kann von den zuständigen Behörden als Entscheidungsgrundlage herangezogen werden.
Schallgutachten sind häufig bei der Genehmigung von Bauvorhaben, bei der Errichtung von Produktionsanlagen oder bei der Überprüfung von bestehenden Maschinen erforderlich bzw. gesetzlich vorgeschrieben.
Wann sind Schallgutachten erforderlich?
Einige Gründe, wann ein Schallgutachten benötigt wird:
• Betriebsanlagengenehmigungen
• Genehmigung von Bauvorhaben
• Errichtung von Anlagen
• Überprüfung von bestehenden Anlagen
• Lärmschutzplanung
• Klage aufgrund von Lärm/ Beschwerden aus der Nachbarschaft
• Bauansuchen für Klima-, Lüftungsanlagen und Wärmepumpen
Betriebsanlagengenehmigung
Im Zuge einer Betriebsanlagengenehmigung werden von Gemeinden und Behörden oft Schallgutachten gefordert, um sicherzustellen, dass die geplanten Betriebsanlagen keine Beeinträchtigungen für Umwelt und Anwohner verursachen. Diese Gutachten beinhalten in der Regel Schallmessungen, Berechnungen und Prognosen der Schallbelastung sowie Empfehlungen zur Minimierung von Lärmbeeinträchtigungen. Für diese Untersuchungen ist die notwendige Fachkenntnis und Erfahrung erforderlich damit die Schallbelastung exakt bewertet und entsprechende ökonomische Maßnahmen zur Lärmminderung getroffen werden können.
Wir beraten Sie bei der Einreichung von Bauvorhaben und begleiten das Genehmigungsverfahren! Weiters helfen wir bei der Produktauswahl um die Schallminderung und Lärmbekämpfung effektiv umsetzen zu können.





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